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§ 142 Abs 2 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2007/45ÖJZ-LS 2007, 469 Heft 11 v. 1.6.2007

§ 142 Abs 2 StGB

Beträge über 100 sind nicht mehr als geringwertig zu qualifizieren. Die " Erheblichkeit" einer Gewaltanwendung iSd § 142 StGB beurteilt sich auch nach der Wehrhaftigkeit des Opfers.

OGH 6.03.2007, 11 Os 7/07z

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