vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 131 Abs 2 GSVG idF StruktAnpG 1995/297

OGH-LeitsätzeSozialversicherungsrechtÖJZ-LS 2007/40ÖJZ-LS 2007, 425 Heft 10 v. 15.5.2007

§ 131 Abs 2 GSVG idF StruktAnpG 1995/297

Folgeprovisionen eines Versicherungsmaklers für Vertragsabschlüsse in der aktiven Zeit haben nicht den Entfall des Anspruchs auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer zur Folge.

OGH 27.02.2007, 10 ObS 16/07m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!