§ 500 Abs 2 ZPO; § 528 Abs 3 ZPO; § 54 JN; § 187 EO
Der OGH nimmt zur Bestimmung des Streitwerts bei Geltendmachung eines Rekurses gegen Zuschlag um das Meistbot durch den betreibenden Gläubiger Stellung.
OGH 22.02.2007, 3 Ob 260/06s
§ 500 Abs 2 ZPO; § 528 Abs 3 ZPO; § 54 JN; § 187 EO
Der OGH nimmt zur Bestimmung des Streitwerts bei Geltendmachung eines Rekurses gegen Zuschlag um das Meistbot durch den betreibenden Gläubiger Stellung.
OGH 22.02.2007, 3 Ob 260/06s