Zusammenfassung: Eine Lenkererhebung begründet weder eine Missachtung des Selbstbelastungsverbots des Zulassungsbesitzers noch der Unschuldsvermutung und ist nicht als "Anklage" des Zulassungsbesitzers iSd Art 6 Abs 1 MRK zu qualifizieren.
EGMR, 24.03.2005, BeschwNr 63207/00 im Fall Rieg gg Österreich