vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 15.02.2006, 13 Os 132/05v

StrafrechtEvBl 2006/63EvBl 2006, 340 - 342 Heft 8 v. 15.4.2006

§ 31a StGB; § 60 Abs 2 Z 1 StGB; § 410 Abs 3 StGB; § 353 StPO

Die Strafe kann auch noch nach dem Strafvollzug und eingetretener Vollstreckbarkeitsverjährung nachträglich gemildert werden. Die Ablaufhemmung der Frist für die Vollstreckbarkeitsverjährung entfällt bereits mit Ablauf der Probezeit im Rahmen einer bedingten Strafnachsicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!