§ 29 Abs 1 FinStrG; § 29 Abs 5 FinStrG
Der VwGH betont das Erfordernis der individuellen Konkretisierung des Täters in einer Selbstanzeige und befürwortet die Zulässigkeit einer mündlichen Ergänzung.
VwGH, 20.10.2004, 2002/14/0060
§ 29 Abs 1 FinStrG; § 29 Abs 5 FinStrG
Der VwGH betont das Erfordernis der individuellen Konkretisierung des Täters in einer Selbstanzeige und befürwortet die Zulässigkeit einer mündlichen Ergänzung.
VwGH, 20.10.2004, 2002/14/0060