§ 15 Abs 2 GGG; § 19 Abs 2 GGG
Die Beantragung der Fahrnisexekution und der Räumungsexekution in einem einzelnen Schriftsatz ist gebührenrechtlich als Geltendmachung zweier Hauptansprüche zu qualifizieren, was unter Zugrundelegung des § 15 Abs 2 GGG eine Zusammenrechnung erfordert.