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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

GebührenrechtSusanne Büsser; Karl-Werner FellnerVwGH-F 2006/21ÖJZ 2006, 299 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 14 GGG

Die Höhe der Gerichtsgebühren bemisst sich nach der Höhe der ziffernmäßig bestimmten Zahlungsansprüche, deren Feststellung beantragt wird.

VwGH, 29.07.2004, 2004/16/0041

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