§ 33 TP 20 GebG; § 17 Abs 4 GebG
Eine vor der Eheschließung getroffene Vereinbarung über die künftig im Fall der Beendigung der Ehe zu zahlenden Unterhaltsleistungen ist gebührenrechtlich als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG zu qualifizieren.
VwGH, 29.07.2004, 2003/16/0117