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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

FinanzrechtSusanne Büsser; Karl-Werner FellnerVwGH-F 2006/40ÖJZ 2006, 302 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 212a BAO; § 295 Abs 3 BAO; § 42 Abs 3 VwGG

Die Aufhebung eines Berufungsbescheids durch den VwGH hat das Wiederaufleben eines Aussetzungsbescheids zur Folge und erfordern die amtswegige Behebung der allfällige Stundungsanträge genehmigenden Bescheide.

VwGH, 03.08.2004, 99/13/0207

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