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ÖJZ-Leitsatzkartei

FamilienrechtÖJZ-LSK 2006/74 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 163e Abs 2 ABGB

Der OGH bezweifelt - in Anlehnung an ein diesbezügliches Erkenntnis des VfGH - die Verfassungsmäßigkeit des § 163e Abs 2 ABGB, der dem leiblichen Vater nach einem Vaterschaftsanerkenntnis die förmliche Feststellung der Vaterschaft nicht ermöglicht, sofern die Mutter und das ehelich geborene Kind diesem Feststellungsbegehren widersprechen.

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