§ 163e Abs 2 ABGB
Der OGH bezweifelt - in Anlehnung an ein diesbezügliches Erkenntnis des VfGH - die Verfassungsmäßigkeit des § 163e Abs 2 ABGB, der dem leiblichen Vater nach einem Vaterschaftsanerkenntnis die förmliche Feststellung der Vaterschaft nicht ermöglicht, sofern die Mutter und das ehelich geborene Kind diesem Feststellungsbegehren widersprechen.