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ÖJZ-Leitsatzkartei

AußerstreitrechtÖJZ-LSK 2006/73 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 82 Abs 2 AußStrG 2003; § 58 Abs 1 Z 2 AußStrG 2003; § 163e Abs 2 ABGB; § 163e Abs 4 ABGB

Die Nichteinbeziehung des Kindes, dessen gesetzliche Vertretung bei der Einwilligung bezüglich eines Vaterschaftsanerkenntnisses gemäß § 163e Abs 2 ABGB der Jugendwohlfahrtsträger innehat, hat Nichtigkeit nach § 66 Abs 1 Z 1 (iVm § 58 Abs 1 Z 2 AußStrG) zur Folge.

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