§ 302 Abs 1 StGB; § 84 Abs 1 StPO, § 37 Abs 1 DMSG
Der OGH prüft, ob die Missachtung der Anzeigepflicht und nachträgliche Genehmigung des Abbruchs eines denkmalgeschützten Hauses durch die Baubehörde das Delikt des Amtmissbrauchs erfüllt, wenn eine Abbruchsgenehmigung des Bundesdenkmalsamts nicht vorliegt.