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ÖJZ-Leitsatzkartei

BaurechtÖJZ-LSK 2006/77 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 364a ABGB

Da Mobilfunksendeanlagen nicht als "behördlich genehmigte Anlage" iSd § 364a ABGB qualifiziert werden können, kommt eine verschuldensunabhängige Haftung der Betreiber nicht in Betracht.

OGH, 03.11.2005, 6 Ob 180/05x

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