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Entscheidung - OGH, 15.12.2005, 6 Ob 179/05z

FamilienrechtEvBl 2006/52EvBl 2006, 289 - 291 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 179 ABGB; § 167 ABGB; § 87 AußStrG; § 258 AußStrG aF

Die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters in die Adoption des vertretenen Kindes kann nicht einseitig widerrufen werden; bei einer möglichen Begründung einer gemeinsamen Obsorgeregelung besteht aber kein Erfordernis für eine Adoption eines unehelichen Kindes durch seinen Vater.

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