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EGMR, 24.03.2005, Beschw Nr 54645/00 im Fall Osinger gg Österreich (Grundrecht)

GrundrechtMRK 2006/6ÖJZ 2006, 255 - 257 Heft 6 v. 15.3.2006

Zusammenfassung: Der EGMR prüft, ob in einem Verlassenschaftsverfahren (Außerstreitverfahren), in dem die strittigen Fragen der Einstufung eines landwirtschaftlichen Betriebs als "Erbhof" sowie die Bestimmung als "Anerbe" beurteilt werden müssen, vom Mündlichkeits- und Öffentlichkeitsgrundsatz abgesehen werden kann.

EGMR, 24.03.2005, Beschw Nr 54645/00 im Fall Osinger gg Österreich

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