vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 14.12.2005, 13 Os 102/05g (Strafrecht)

StrafrechtEvBl 2006/48EvBl 2006, 253 - 255 Heft 6 v. 15.3.2006

§ 210 Abs 1 StGB; § 105 Abs 1 StGB; § 142 Abs 1 StGB; § 202 Abs 1 StGB; § 83 Abs 1 StGB

Der OGH erörtert, dass die Verabreichung von Betäubungsmitteln ist im Fall der Willenlosigkeit des Opfers als Gewaltanwendung zu qualifizieren ist und prüft, ob die Verabreichung eines Suchtmittels, das einen bereits bestehenden Rauschzustand beim Opfer verschlechtert, als Gesundheitsschädigung qualifiziert werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!