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ÖJZ-Leitsatzkartei

ZivilrechtÖJZ-LSK 2006/66 Heft 6 v. 15.3.2006

§ 1029 ABGB; § 1016 ABGB

Die ausdrückliche oder konkludente Genehmigung eines vom Scheinvertreter geschlossenen Vertrages hat zur Folge, dass auch ungewöhnliche Vertragskonditionen vom Vertretenen akzeptiert werden müssen.

OGH, 01.12.2005, 6 Ob 127/05b

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