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Zur Verwendbarkeit kontradiktorischer Zeugenaussagen

StrafprozessrechtKlaus SchwaighoferÖJZ 2006/17ÖJZ 2006, 235 - 239 Heft 6 v. 15.3.2006

Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag unter Zugrundelegung einschlägiger OGH-Entscheidungen, unter welchen Voraussetzungen die Protokolle bzw technischen Aufzeichnungen kontradiktorischer Zeugenvernehmungen in der strafprozessualen hauptverhandlung verwertet werden können. Besondere Kritik übt Schwaighofer dabei an der Entscheidung des Gesetzgebers, im Rahmen der Gestaltung des StPRefG keine verpflichtende Beistellung eines Strafverteidigers für den Beschuldigten im Rahmen kontradiktorischer Zeugenvernehmungen vorgesehen zu haben, was nach Meinung des Verfassers nicht nur die Effektivität der Beteiligungs- und Fragerechte des Beschuldigten empfindlich schmälert, sondern auch die kontradiktorische Vernehmung (insbesondere im Bereich der Sexualdelikte) in ein bedenkliches Spannungsfeld zu den Vorgaben des Art 6 MRK rückt. Ähnliche Bedenken äußert Schwaighofer schließlich auch gegen die Judikaturlinie, die eine Aussagepflicht der Zeugen auch im Fall einer (nachträglich) neuen Sachlage ablehnt.

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