Zusammenfassung: Die Zwischenlagerung in Österreich und Fortführung des Transports mit einem anderen Lkw ist als "Absetzen" iSd Ökopunkteverordnung zu qualifizieren.
VwGH, 17. 12.2004,2004/03/0032
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 GütbefG 1995; Art 14 ÖkopunkteVO