§ 105 Abs 1 WRG 1959; § 103 Abs 1 lit i WRG 1959
Die Wirtschaftlichkeit einer Wasserkraftanlage muss im Zuge der Genehmigung einer Wasserkraftanlage nicht behördlich geprüft werden.
VwGH, 31.03.2005,2004/07/0016
§ 105 Abs 1 WRG 1959; § 103 Abs 1 lit i WRG 1959
Die Wirtschaftlichkeit einer Wasserkraftanlage muss im Zuge der Genehmigung einer Wasserkraftanlage nicht behördlich geprüft werden.
VwGH, 31.03.2005,2004/07/0016