§ 932 Abs 2 ABGB; Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG
Der telos des § 932 Abs 2 Satz 1 ABGB gebietet es, dass der Erwerber einer Sache nicht berechtigt sein kann, eine von ihm selbst veranlasste Unmöglichkeit der Verbesserung geltend zu machen.
OGH, 03.11.2005, 6 Ob 85/05a