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ÖJZ-Leitsatzkartei

ZivilrechtÖJZ-LSK 2006/36 Heft 4 v. 15.2.2006

§ 1300 ABGB

Der Steuerberater, der für die Erstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft verantwortlich ist, haftet nicht für fahrlässige Vermögensschäden dritter Personen.

OGH, 29.11.2005, 10 Ob 57/03k

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