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ÖJZ-Leitsatzkartei

ZivilrechtÖJZ-LSK 2006/37 Heft 4 v. 15.2.2006

§ 102 Abs 6 KFG; § 1311 ABGB

Die in § 102 Abs 6 KFG festgelegte Verpflichtung des Fahrzeughalters zur Verhinderungen unbefugter Fahrzeugnutzungen ist als Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB zu qualifizieren.

OGH, 20.10.2005, 2 Ob 230/05w

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