§ 265 StPO; § 13 Abs 3 StPO; § 180 Abs 1 StPO
Eine bedingte Haftentlassung ist bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen auch während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens zu veranlassen.
OGH, 09.01.2006, 14 Os 141/05z
§ 265 StPO; § 13 Abs 3 StPO; § 180 Abs 1 StPO
Eine bedingte Haftentlassung ist bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen auch während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens zu veranlassen.
OGH, 09.01.2006, 14 Os 141/05z