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OGH, 30.09.2005, 9 ObA 8/05z (Arbeitsrecht - Sozialrecht)

Arbeitsrecht - SozialrechtEvBl 2006/17EvBl 2006, 116 - 118 Heft 3 v. 1.2.2006

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Der OGH erörtert, anhand welcher Kriterien das Vorliegen einer durch eine Kündigung verwirklichte Beeinträchtigung wesentlicher Arbeitnehmerinteressen zu beurteilen ist und führt aus, dass die prozentuale Verminderung des Einkommens allein noch nicht die Sozialwidrigkeit einer Kündigung begründet. Entscheidend ist die Höhe des zu erwartenden Einkommens abzüglich der Kosten.

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