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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/255 Heft 23 und 24 v. 1.12.2006

§ 46 Abs 1 StPO

Die Wahrung der Sechs-Wochen-Frist des § 46 Abs 1 StPO erfordert die Einbringung des Verfolgungsantrags beim örtlich und sachlich zuständigen Gericht.

OGH 21.09.2006, 12 Os 74/06h

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