§ 46 Abs 1 StPO; § 56 StPO; § 41 Abs 2 MedienG aF
Die Gerichtszuständigkeit bestimmt sich im Fall der Geltendmachung mehrerer Sachverhalte in einer Privatanklage nach dem Gerichtsstand der Konnexität.
OGH 21.09.2006, 12 Os 74/06h
§ 46 Abs 1 StPO; § 56 StPO; § 41 Abs 2 MedienG aF
Die Gerichtszuständigkeit bestimmt sich im Fall der Geltendmachung mehrerer Sachverhalte in einer Privatanklage nach dem Gerichtsstand der Konnexität.
OGH 21.09.2006, 12 Os 74/06h