§ 76 Abs 1 UrhG
Die Gesetzmäßigkeit der Schallträgerproduktion hat auf die Begründung des Herstellerrechts keinen Einfluss.
OGH 09.08.2006, 4 Ob 135/06s
§ 76 Abs 1 UrhG
Die Gesetzmäßigkeit der Schallträgerproduktion hat auf die Begründung des Herstellerrechts keinen Einfluss.
OGH 09.08.2006, 4 Ob 135/06s