vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 114 Abs 2 JN; § 101 AußStrG

ÖJZ-LeitsatzkarteiUnterhaltsrechtÖJZ-LSK 2006/227 Heft 20 v. 15.10.2006

§ 114 Abs 2 JN; § 101 AußStrG

Die Beurteilung aller gesetzlichen Unterhaltsansprüche der in gerader Linie verwandten Personen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Außerstreitgerichts. Das betrifft alle Ansprüche auf Festlegung, Anhebung, Minderung oder Feststellung des Erlöschens des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!