§ 880a ABGB; § 1489 ABGB
Sofern der echte Garantievertrag eine Schadenersatzfunktion erfüllt, ist für die Verjährung der Anspruchsrechte gegen den Garanten die dreijährige Verjährungsfrist maßgeblich.
OGH 16.05.2006, 5 Ob 7/06z
§ 880a ABGB; § 1489 ABGB
Sofern der echte Garantievertrag eine Schadenersatzfunktion erfüllt, ist für die Verjährung der Anspruchsrechte gegen den Garanten die dreijährige Verjährungsfrist maßgeblich.
OGH 16.05.2006, 5 Ob 7/06z