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Vorrang kollektivvertraglicher Verfallsregelung vor § 1162d ABGB (§ 34 AngG)

Arbeitsrecht - SozialrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/150EvBl 2006, 807 - 810 Heft 20 v. 15.10.2006

§ 1162d ABGB; § 20 KollV für das Bewachungsgewerbe

Sofern ein Kollektivvertrag die Verkürzung der in § 1162d ABGB normierten Frist vorsieht, andererseits aber die außergerichtliche Einforderung von Ansprüchen infolge eines vorzeitigen Austritts oder einer Entlassung ermöglicht, ist ein Günstigkeitsvergleich vorzunehmen.

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