§ 1293 ABGB; § 1299 ABGB
Die fehlende Information über den Operateur hat im Fall von Operationsschäden die Rechtsungültigkeit der Zustimmungserklärung des Patienten zur Folge und nicht die Durchführung durch einen anderen als den vereinbarten Mediziner.
OGH, 04.10.2005, 4 Ob 121/05f