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OGH, 04.10.2005, 5 Ob 145/05t (Wohn- und Mietrecht)

Wohn- und MietrechtÖJZ-LSK 2006/16 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 46a Abs 2 MRG; § 45 MRG

Ab 01.01.2001 bilden auch der bisherige Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag einen Bestandteil des "bisherigen Hauptmietzinses" iSd § 46a Abs 2 MRG, was bei der Fünf-Zehntel-Anpassung zu berücksichtigen ist.

OGH, 04.10.2005, 5 Ob 145/05t

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