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OGH, 18.10.2005, 10 Ob 90/05s (Familienrecht)

FamilienrechtÖJZ-LSK 2006/22 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 72 EheG

Ein Verzug des Unterhaltspflichtigen iSd § 72 EheG ist bei jeder nicht vollständigen Begleichung der Unterhaltsforderung gegeben; eine Einmahnung des Fehlbetrages ist nicht erforderlich.

OGH, 18.10.2005, 10 Ob 90/05s

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