§ 148a StGB; § 127 StGB
Das Aufladen eines Wertkartentelefons unter Benützung einer Bankomatkarte ist strafrechtlich vom Geltungsbereich des § 148a StGB und nicht des § 127 StGB umfasst.
OGH, 13.10.2005, 15 Os 99/05f
§ 148a StGB; § 127 StGB
Das Aufladen eines Wertkartentelefons unter Benützung einer Bankomatkarte ist strafrechtlich vom Geltungsbereich des § 148a StGB und nicht des § 127 StGB umfasst.
OGH, 13.10.2005, 15 Os 99/05f