§ 442a Abs 1 ZPO
Der Kläger kann auch im bezirksgerichtlichen Verfahren kein Widerspruchsrecht gegen ein unechtes Versäumungsurteil geltend machen.
OGH, 11.08.2005, 2 Ob 134/05b
§ 442a Abs 1 ZPO
Der Kläger kann auch im bezirksgerichtlichen Verfahren kein Widerspruchsrecht gegen ein unechtes Versäumungsurteil geltend machen.
OGH, 11.08.2005, 2 Ob 134/05b