Wr VersteigerungsabgabeG
Die Versteigerungsabgabe stellt keine direkte Steuer dar und steht mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang.
VwGH 25.05.2005, 2003/17/0257
Wr VersteigerungsabgabeG
Die Versteigerungsabgabe stellt keine direkte Steuer dar und steht mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang.
VwGH 25.05.2005, 2003/17/0257