Tir VerkehrsaufschließungsabgabenG
Für die Berechnung der Bauplatzfläche sind nur die im Grundsteuer- oder Grenzkataster ausgewiesenen Grenzverläufe jener Liegenschaften relevant, auf denen die Errichtung eines Neubaus geplant ist.
VwGH 01.07.2005, 2003/17/0228