§ 33 TP 5 Abs 3 GebG
Eine unterschiedliche Gebührenpflicht für Geschäftsraum- und für Wohnungsmieten entspricht dem Sachlichkeitsgrundsatz.
VwGH 25.12.2005, 2005/16/0144
§ 33 TP 5 Abs 3 GebG
Eine unterschiedliche Gebührenpflicht für Geschäftsraum- und für Wohnungsmieten entspricht dem Sachlichkeitsgrundsatz.
VwGH 25.12.2005, 2005/16/0144