§ 53 WFG 1984
Geförderte Altenwohnheime unterliegen unabhängig von der Nutzfläche nicht der Gerichtsgebührenpflicht.
VwGH 28.04.2005, 2005/16/0022
§ 53 WFG 1984
Geförderte Altenwohnheime unterliegen unabhängig von der Nutzfläche nicht der Gerichtsgebührenpflicht.
VwGH 28.04.2005, 2005/16/0022