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Veruntreuung durch den GesBR-Gesellschafter

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/146EvBl 2006, 771 - 773 Heft 19 v. 1.10.2006

§ 1182 ABGB; § 879 ABGB

Der Gesellschafter einer GesBR hat hinsichtlich des quoad sortem eingebrachten Grundvermögens des Mitgesellschafters die Position eines Treuhänders inne. Die weisungswidrige Veräußerung des Liegenschaftsvermögens entfaltet keine Rechtsgültigkeit, sofern der Käufer bezüglich der Veruntreuung, sohin über die Nichtigkeit des Geschäfts, Kenntnis besitzt.

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