§ 340 GewO 1994
Der VwGH nimmt zur Rechts- und Bindungswirkung der Eintragungen ins Gewerberegister Stellung und erläutert, dass ein Auszug aus dem Gewerberegister nicht als Bescheid qualifiziert werden kann.
VwGH, 26.09.2005, 2004/04/0002
§ 340 GewO 1994
Der VwGH nimmt zur Rechts- und Bindungswirkung der Eintragungen ins Gewerberegister Stellung und erläutert, dass ein Auszug aus dem Gewerberegister nicht als Bescheid qualifiziert werden kann.
VwGH, 26.09.2005, 2004/04/0002