§ 27 Abs 1 PostG; 3 29 Abs 1 PostG 1997; § 3 Abs 4 Post-UniversaldienstVO
Eine Gemeinde hat im Fall von Postamtsschließungen keinen Rechtsanspruch darauf, dass die oberste Postbehörde ihre Aufsichtsrechte nach § 27 PostG wahrnimmt.
§ 27 Abs 1 PostG; 3 29 Abs 1 PostG 1997; § 3 Abs 4 Post-UniversaldienstVO
Eine Gemeinde hat im Fall von Postamtsschließungen keinen Rechtsanspruch darauf, dass die oberste Postbehörde ihre Aufsichtsrechte nach § 27 PostG wahrnimmt.