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§ 1182 ABGB; § 879 ABGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/202 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 1182 ABGB; § 879 ABGB

Der Gesellschafter einer GesBR hat hinsichtlich des quoad sortem eingebrachten Grundvermögens des Mitgesellschafters die Position eines Treuhänders inne. Die weisungswidrige Veräußerung des Liegenschaftsvermögens entfaltet keine Rechtsgültigkeit, sofern der Käufer bezüglich Veruntreuung, sohin über die Nichtigkeit des Geschäfts, Kenntnis besitzt.

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