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§ 880a ABGB; § 1489 ABGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/201 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 880a ABGB; § 1489 ABGB

Sofern der echte Garantievertrag eine Schadenersatzfunktion erfüllt, ist für die Verjährung der Anspruchsrechte gegen den Garanten die dreijährige Verjährungsfrist maßgeblich.

OGH, 16.05.2006, 5 Ob 7/06z

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