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§ 241e Abs 1 StGB; § 28 Abs 1 StGB; § 130 StGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafrechtÖJZ-LSK 2006/205 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 241e Abs 1 StGB; § 28 Abs 1 StGB; § 130 StGB

Eine höhere Strafdrohung schließt die Bejahung der Subsidiarität zwar nicht grundsätzlich aus, rechtfertigt die Annahme einer Scheinkonkurrenz zwischen § 127 StGB und § 241e StGB aber nicht. Die Delikte des Diebstahls und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel stehen daher zueinander im Verhältnis echter Konkurrenz.

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