vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 252 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/188 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 252 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO

Die Verlesung einer Zeugenaussage, die in einem Sachverständigengutachten erfasst ist, begründet keine Verletzung des § 252 Abs 1 StPO, die die Geltendmachung einer Nichtigkeitsbeschwerde rechtfertigen könnte. Das Fragerecht ist durch § 252 Abs 1 Z 4 StPO gewährleistet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!