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§ 364 ABGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/184 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 364 ABGB

Der OGH beschreibt die gebotene Güter- und Interessensabwägung im Zuge der Zulässigkeitsprüfung einer Unterlassungsklage.

OGH, 04.04.2006, 1 Ob 5/06a

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