§ 182 Abs 4 Satz 2 StPO
Der Beschluss des OLG bezüglich der Fortsetzung der Untersuchungshaft erfüllt eine Ersatzfunktion für die erstinstanzliche Entscheidung.
OGH, 13.06.2006, 14 Os 59/05f, 60/06l, 61/06m
§ 182 Abs 4 Satz 2 StPO
Der Beschluss des OLG bezüglich der Fortsetzung der Untersuchungshaft erfüllt eine Ersatzfunktion für die erstinstanzliche Entscheidung.
OGH, 13.06.2006, 14 Os 59/05f, 60/06l, 61/06m