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§ 182 Abs 4 Satz 2 StPO

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/176 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 182 Abs 4 Satz 2 StPO

Der Beschluss des OLG bezüglich der Fortsetzung der Untersuchungshaft erfüllt eine Ersatzfunktion für die erstinstanzliche Entscheidung.

OGH, 13.06.2006, 14 Os 59/05f, 60/06l, 61/06m

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